
Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor.
Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.
Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung
Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren: in diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, durch welche Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst werden.
In jüngster Zeit werden Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.

Wenn der Winter kommt, haben Hausbesitzer ihre Heizöltanks hoffentlich gut gefüllt. Wer mit Öl heizt, trägt allerdings ein Risiko: Wenn Heizöl unkontrolliert aus schadhaften Tanks mit einem Fassungsvermögen von oft mehreren tausend Litern sickert, können Umweltschäden in großer Höhe entstehen. Das gilt für Öltanks innerhalb des Hauses genauso wie für Tanks, die außerhalb des Gebäudes im Erdreich e... [ mehr ]

125.000 Einbruchsversuche zählt die Polizei in Deutschland jährlich – mit Häufung in den Urlaubsmonaten. Wer länger auf Reisen ist, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen. Natürlich haftet die Hausratversicherung auch dann für Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Blitzschlag, wenn man nicht zu hause ist. Wer die eigenen vier Wände allerdings für länger als 60 Tage verlässt, r... [ mehr ]

Vor allem im Winter häufen sich Wohnungsbrände – mehr als 20.000 Schäden jährlich registrieren deutsche Versicherer allein zu Weihnachten. Ursache sind häufig unbeaufsichtigte Kerzen oder Kamine. Wer die Ausstattung seiner Wohnung ausreichend versichert, ist im Ernstfall wenigstens finanziell auf der sicheren Seite. Eine Hausratversicherung ist immer dann wichtig, wenn der Gesamtwert des Hau... [ mehr ]

Die eigenen Fahrräder sind grundsätzlich in der Hausratversicherung mitversichert – sofern sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt. Die Hausratversicherung zahlt auch dann, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern diese... [ mehr ]

Geldkartendiebstahl ist nach wie vor ein Thema. Wenn vor den Feiertagen das Gedrängel in Fußgängerzonen und Einkaufszentren steigt, haben Langfinger leichtes Spiel. Der Schaden, den Kartendiebe anrichten, indem sie Konten plündern und mit gestohlenem Plastikgeld teuer einkaufen, geht jährlich in die zig Millionen. Bei Verlust einer Maestrokarte (früher: ec-Karte) haftet zwar grundsätzlich die Bank... [ mehr ]