
Die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung werden auf der Grundlage von Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.
Je früher Sie also eine Private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.
Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand
Allerdings informieren sich die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung über Ihren Gesundheitszustand. Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen nach Krankheiten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen gestellt.
Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich - der Vergleich lohnt auf jeden Fall.
Beiträge steuerlich absetzbar
Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.
zu dem Thema Biometrische Risiken (Unfall, Schwere Krankheiten, Grundfähigkeitenverlust, Berufsunfähikeit
und Erwerbsunfähiogleit) versichern

Vorzugsbehandlung beim Arzt, volle Erstattung für Medikamente, Anspruch auf modernste Behandlungsmethoden – Privatversicherte sind oft besser dran als Kassenkunden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den privaten Gesundheitsschutz preisgünstig zu halten. Wer die Kosten seiner privaten Krankenversicherung senken will, kann beim Versicherer anfragen, welche kostengünstigeren Parallel-Tari... [ mehr ]

Privatpatienten werden in vielen Arztpraxen bevorzugt – kein Wunder, denn für die Behandlung von Privatkunden bekommen Ärzte oft das Doppelte wie für die gleiche Leistung bei Kassenpatienten. Ohne die Mischkalkulation zwischen Privatversicherten und Kassenpatienten könnten Arztpraxen überhaupt nicht existieren, darauf weisen die Ärzteverbände hin. Dass gesetzlich Krankenversicherte beim Arz... [ mehr ]
Wenn es um die Kostenerstattung beispielsweise für Naturheilbehandlungen oder minimal-invasive Operationsverfahren geht, kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Patient und seiner gesetzlichen Krankenversicherung kommen. Welche Behandlungen die gesetzlichen Kassen zahlen müssen, legt der Gesetzgeber im „gesetzlichen Leistungskatalog“ fest. Der sichert die Grundversorgung der ... [ mehr ]

Umfassender privater Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der ... [ mehr ]

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