
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.
Übrigens: die Privathaftpflicht schützt Sie auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, solange Sie es selbst bewohnen. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt die private Haftpflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gegebenenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.
Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.

Wenn der Winter kommt, haben Hausbesitzer ihre Heizöltanks hoffentlich gut gefüllt. Wer mit Öl heizt, trägt allerdings ein Risiko: Wenn Heizöl unkontrolliert aus schadhaften Tanks mit einem Fassungsvermögen von oft mehreren tausend Litern sickert, können Umweltschäden in großer Höhe entstehen. Das gilt für Öltanks innerhalb des Hauses genauso wie für Tanks, die außerhalb des Gebäudes im Erdreich e... [ mehr ]

125.000 Einbruchsversuche zählt die Polizei in Deutschland jährlich – mit Häufung in den Urlaubsmonaten. Wer länger auf Reisen ist, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen. Natürlich haftet die Hausratversicherung auch dann für Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Blitzschlag, wenn man nicht zu hause ist. Wer die eigenen vier Wände allerdings für länger als 60 Tage verlässt, r... [ mehr ]

Vor allem im Winter häufen sich Wohnungsbrände – mehr als 20.000 Schäden jährlich registrieren deutsche Versicherer allein zu Weihnachten. Ursache sind häufig unbeaufsichtigte Kerzen oder Kamine. Wer die Ausstattung seiner Wohnung ausreichend versichert, ist im Ernstfall wenigstens finanziell auf der sicheren Seite. Eine Hausratversicherung ist immer dann wichtig, wenn der Gesamtwert des Hau... [ mehr ]

Die eigenen Fahrräder sind grundsätzlich in der Hausratversicherung mitversichert – sofern sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt. Die Hausratversicherung zahlt auch dann, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern diese... [ mehr ]

Geldkartendiebstahl ist nach wie vor ein Thema. Wenn vor den Feiertagen das Gedrängel in Fußgängerzonen und Einkaufszentren steigt, haben Langfinger leichtes Spiel. Der Schaden, den Kartendiebe anrichten, indem sie Konten plündern und mit gestohlenem Plastikgeld teuer einkaufen, geht jährlich in die zig Millionen. Bei Verlust einer Maestrokarte (früher: ec-Karte) haftet zwar grundsätzlich die Bank... [ mehr ]